Was „Studieren“ im Jahr 2015 eigentlich bedeutet – für Interessierte und Arbeitgeber

Inhalt:

Die meisten von Euch werden Soziale Arbeit studiert haben oder studieren, richtig?

Viele von Euch werden noch ein „altes“ Diplom erworben haben, einige von Euch werden bereits einen „Bachelor“ haben.

Auch richtig?

Und manche machen sich Gedanken darüber, einen Master-Studiengang anzuschließen, vielleicht im Bereich des Sozialmanagement?

Wo ist denn aber eigentlich der Unterschied zwischen dem Diplom und dem Bachelor? Was macht einen Master-Studiengang aus? Was müsst ihr beachten? Wo findet ihr Informationen, wenn Ihr Euch dafür interessiert?

Vielleicht seid Ihr aber auch Arbeitgeber und denkt darüber nach, ob – ganz im Sinne der hoffentlich vorhandenen Personalentwicklungsstrategie – einige Mitarbeiter einen Master machen sollten?

Fragen über Fragen jedenfalls, denen ich im vorliegenden Beitrag einmal näher auf den Grund gehen will.

Was ist denn dieser Bologna-Prozess überhaupt?

Unter dem Begriff „Bologna-Prozess“ wird die Bologna-Erklärung selbst und ausgehend davon deren eingeforderte Umsetzung verstanden.

Auf der Bologna-Konferenz wurden konkrete Beschlüsse gefasst und von 29 europäischen Staaten unterzeichnet. Zu den Beschlüssen aus dem Jahr 1999 zählten die

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse,
  • Einführung eines Studiensystems, das sich auf zwei Hauptzyklen stützt,
  • Einführung von Leistungspunktesystemen und Modularisierung nach dem ECTS-Modell,
  • Förderung der Mobilität,
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung,
  • Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich als „Markenzeichen“ für den Weltbildungsmarkt.

Mit diesen Beschlüssen einher ging auch der Beginn eines immer noch unverändert heftigen Streits über den Wegfall des deutschen Diploms, der aus meiner Sicht jedoch alles andere als zielführend ist, da früher sicher nicht alles besser war.

Ein wenig konkreter:

Was sind ECTS-Punkte?

Oha, um diese berühmten ECTS-Punkte ranken sich verschiedene Mythen, wie mir scheint. Die meisten Menschen, mit denen ich irgendwie zum Thema ECTS-Punkte in Kontakt kam, jammern, schimpfen, meckern rum: „Studierende machen nichts anderes als Punkte sammeln. Sie lernen nicht mehr richtig, nur noch Buliemie-Lernen, Wissen reinpressen und raus damit auf’s Blatt. Und das alles nur wegen dieser Punkte…“ Und die Studierenden? Die sind irgendwie tatsächlich ganz verzweifelt auf der Suche nach diesen Punkten. Überall…

Wenn man jetzt aber mal die Realität betrachtet, sind ECTS-Punkte einzig das Maß, in dem die studentische Arbeitszeit sichtbar gemacht werden soll. Durchschnittlich! Nicht für jeden gültig! Mehr nicht.

Das heißt, dass als Berechnungsgrundlage für einen Studiengang, ein Studienjahr, ein Semester und auch ein Modul ein bestimmter Umfang an Zeit (theoretisch) festgesetzt wird. Die Zeit erfasst die Stunden, die der Studierende für das Studium benötigt, inklusive Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen, inklusive Praktika, inklusive Prüfungen, inklusive E-Learning etc. Und ein ECTS-Punkt umfasst dabei etwa 25 bis 30 Stunden. „Mit allem“, sozusagen.

Wenn ein Modul also 5 ECTS-Punkte umfasst, dann ist eine Arbeitszeit von durchschnittlich 150 Stunden für die Absolvierung des Moduls vorgesehen. Wie gesagt, inklusive Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen, inklusive Praktika, inklusive Prüfungen, inklusive E-Learning etc. Und: Durchschnittlich! Das wird bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger sein.

Und wirklich handhabbare Systeme zur Messung der tatsächlichen Arbeitsleistung der Studierenden gibt es bislang noch nicht. Das heißt, dass die Bestimmung, wie viel Zeit der Studierenden tatsächlich für das jeweilige Modul aufwendet, enorm schwer zu messen ist. Bisherige Studien kommen übrigens zu dem Schluss, dass die Studierende die Zeit, die sie geschätzt für das Studium aufbringen viel höher ist, als die Zeit, die sie tatsächlich mit dem Studium verbringen. (http://www.zhw.uni-hamburg.de/zhw/?page_id=419).

Kurz zum Merken:

ECTS-Punkte bekommt man nicht für den Abschluss einer Prüfung. Man muss sie auch nicht sammeln. Und sie haben auch nichts mit der Note zu tun.

Wenn die Prüfung im Modul bestanden ist, dann hat man die angesetzte Arbeitsleistung (theoretisch) erbracht. Mehr nicht.

Wie viele Punkte gibt es denn eigentlich insgesamt?

Keine ganz blöde Frage, denn hier gibt es so einiges an Unterschieden:

Ein Bachelor-Studiengang darf von 180 bis zu 240 ECTS-Punkten umfassen.

Das heißt in Semestern zwischen 6 und 8 und in Stunden – für den, der es genau wissen will – zwischen 5.400 und 7.200 Stunden.

Daran anschließende Master-Studiengänge müssen zwischen 2 und 4 Semestern lang sein, also zwischen 60 und 120 ECTS-Punkte oder eben zwischen 1.800 und 3.600 Stunden umfassen.

Jetzt könnt ihr nach oben hin maximal 360 ECTS-Punkte sammeln. Damit seid ihr ganz schön schlau oder besser: Damit habt ihr viel Zeit an einer Hochschule verbracht.

Und wie viele Punkte brauche ich für einen Master-Abschluss?

Der Abschluss eines Master-Studiengangs setzt das Vorhandensein von 300 ECTS-Punkten voraus.

Das ist insofern bedeutsam, als dass – falls ihr nur einen Bachelor-Studiengang mit 180 ECTS Punkten absolviert habt und jetzt einen Master mit 90 ECTS machen wollt – ihr aufpassen müsst, dass die Hochschule euch irgendwo transparent bescheinigt, dass ihr die fehlenden 30 ECTS-Punkte irgendwo nachgeholt habt.

Und was ist jetzt ein Modul?

Der Ansatz, ein Studium in Modulen zu denken, ist revolutionär.

Das können die Studierenden in Bachelor Studiengängen gar nicht glauben, ist aber so. So war es vor Bologna normal, dass Studiengänge durch sogenannte Rahmenprüfungsordnungen, die durch Ministerien vorgegeben wurden, geregelt waren.

Darin haben, sehr vereinfacht ausgedrückt, irgendwelche Beamte festgelegt, was in einem Studium zu lernen ist. Für die Soziale Arbeit finden sich Inhalte wie bspw. Soziologie, Psychologie, Recht, Medizin etc.

Ich kann ich noch an meinen Psychologie-Prof erinnern, der unsere Motivation mit dem folgenden Satz zerstört hat:

„Das was ihr hier lernt, war noch nicht mal mein Grundstudium.“

Aber, und das war wie gesagt eine Revolution, darum geht es gar nicht: ich bin kein kleiner Psychologe, Soziologe, sonst irgendwas sondern Sozialarbeiter, bzw. -pädagoge.

Und der Bologna Prozess hat dazu geführt, dass – wenn er richtig umgesetzt wird – nicht mehr von der Frage ausgegangen wird, was denn der tolle Professor mir beibringen kann sondern davon, was einen Sozialarbeiter eigentlich ausmacht.

In Fachbegriffen gab es einen Wandel von der Input- zur Outcome-Perspektive.

Es ist wichtig – eine Lebensweisheit – was hinten rauskommt, nicht, was vorne reingesteckt wird.

Und wenn man Studiengänge so denkt, ergibt sich ein oder mehrere übergreifende Qualifikationsziele, die dann wiederum herruntergebrochen werden in Teilziele, die durch die Absolvierung von Modulen erreicht werden sollen. Teilziele werden dabei in den Kompetenzen ausgedrückt, die der Studierende erworben hat, wenn er dieses oder jenes Modul absolviert hat. So könnte bspw. ein Modul „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ heißen, in dem dann psychologische, rechtliche, soziologische… Inhalte vorkommen, mit dem Ziel, kompetent in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu werden.

Übrigens:

Die Kompetenzen sind in den Modulhandbüchern beschrieben.

Darin könnt ihr also nachschauen, was ihr nach Absolvierung eures Studiums können sollt. Damit könnt ihr aber auch argumentieren, dass die und jene Inhalte noch nicht vorgekommen sind. Es lohnt sich wirklich, dort einmal reinzuschauen.

Wie viele Prüfungen darf ein Modul umfassen?

Zum Thema Prüfungen ganz kurz: Es gibt eine Festlegung, nach der jedes Modul nur mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung abgeschlossen werden darf. Das ist wohl insbesondere für die Studierenden an Universitäten hilfreich zu wissen, hier gibt es nämlich noch viele Teilprüfungen. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften (einfacher: Fachhochschulen) war das schon damals oft so. Wer sich damit näher beschäftigen mag: Hier finden sich die Regelungen, die für jeden Studiengang gelten müssen.

Ich kann was! Kann ich das anrechnen?

Du kannst schon was und glaubst, dass das dem entspricht, was du in deinem Studium lernen willst? Ja, dann kannst du versuchen, dass anrechnen zu lassen!

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du willst Studienleistungen anrechnen lassen:

Wenn du schon mal irgendwo irgendwas studiert hast (oder deinen Studiengang wechseln willst oder deinen Studienort), dann kann du dir die bereits erbrachten Leistungen „gemäß der Lissabon-Konvention“ anrechnen lassen. Das ist in meinen Augen eine gute Idee und funktioniert so:

Du reichst die Leistungen, die du bereits erbracht hast, bei deiner neuen Hochschule ein und bittest um Anrechnung auf dein neues Studium. Dann muss die Hochschule prüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen deinen Leistungen und dem dem Studium bestehen, dass du machen willst. Ist das nicht so, bekommst du die Leistungen angerechnet. Ist es doch so, muss die Hochschule begründen, warum die Leistungen nicht angerechnet werden. Damit sind die Anrechnungsmöglichkeiten in diesem Fall relativ einfach und unkompliziert möglich.

2. Du willst außerhochschulische Leistungen anrechnen lassen:

Wenn du Leistungen anrechnen lassen willst, die du bspw. in einer Ausbildung oder in einer Fort- oder Weiterbildung erworben hast, dann gehst du genauso vor, wie oben beschrieben.

Allerdings geht es hier aus Sicht der Hochschule nicht mehr um die wesentlichen Unterschiede zwischen den Leistungen sondern um die Frage, ob die Leistungen gleichwertig sind.

Und das musst du nachweisen. Übrigens können bis zu 50% der Leistungen in einem Studium durch außerhochschulische Leistungen ersetzt werden. Ich bin bei der Anrechnung von außerhochschulischen Leistungen inzwischen echt skeptisch: Warum willst du studieren, wenn du dann denkst, du kannst schon alles? Wie willst du eine akademische Haltung entwickeln, wenn du nicht an der Hochschule bist? Einerseits auf den Wert des Bachelors schimpfen, andererseits aber auch nur die Hälfte machen? Und aus Sicht der Hochschulen: Was soll bitte gleichwertig zu einem Studium sein, wenn man den Gedanken eines Studiums ernst nimmt? Warum wird der Wert eines Studiums auch von Seiten der (besser einiger) Hochschulen selbst gesenkt?

Naja, es ist politischer Wille, somit schwer zu umgehen. Aber dafür zu kämpfen, die Anrechnung nicht mal eben so zu ermöglichen, halte ich schon für sinnvoll. Ansonsten kann ich mir das Studium auch sparen.

Was ist denn eigentlich die staatliche Anerkennung?

In meinem beruflichen Kontext kommt es immer wieder vor, dass die Frage danach aufkommt, woher man denn jetzt die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter oder -Pädagoge bekommt. Hier fragen immer häufiger Studierende an, die bspw. Erziehungswissenschaften an einer Uni studiert haben und nach ihrem Bachelor feststellen, dass sie nach ihrer staatlichen Anerkennung gefragt werden.

Aber der Reihe nach:

Die staatliche Anerkennung ist der Nachweis, dass im Studium bestimmte, notwendige Bereiche in einem bestimmten Maß studiert wurden. Dazu gehören einerseits rechtliche Inhalte wie bspw. Inhalte zum Kinder- und Jugendhilferecht oder zum Sozialrecht, andererseits aber auch der Nachweis eines bestimmten Umfangs an Praktika, die ihr während eures Studiums absolviert haben müsst. Der Umfang beträgt mindestens 100 Tage, die von Seiten der Hochschule begleitet und angeleitet, also Teil des Studiums, sein müssen. Eine Zusammenfassung der Bedingungen für die staatliche Anerkennung hat der Fachbereichstag Soziale Arbeit hier zusammengestellt.

Und die Studierenden, die nachfragen, wie und wo sie denn jetzt die staatliche Anerkennung bekommen, finden Informationen dazu in dieser sehr guten Auflistungen, ebenfalls zusammengestellt vom Fachbereichstag Soziale Arbeit.

Es wird immer wieder darüber diskutiert, ob die staatliche Anerkennung denn noch so wichtig sei. In meinen Augen ist sie das und damit sollte es auch nicht so einfach sein, bspw. für Studierende der Erziehungswissenschaften, diese mal eben so zu bekommen.

Es geht dabei um das professionelle Selbstverständnis der Sozialarbeiter und -Pädagogen, mit dem Hintergrund, dass soziale Arbeit dann doch nicht jeder kann.

Wie finde ich ein interessantes Studium?

Inzwischen sind einige Formalia geklärt: was sind Credits, wie lange darf ein Studium dauern, was kann ich wie und wo anrechnen, was ist die staatliche Anerkennung?

Wie finde ich aber jetzt genau das Studium, das zu mir passt (oder umgekehrt)?

In den Internet-Foren zur Sozialen Arbeit lese ich immer wieder die Frage, ob es denn diesen oder jenen Studiengang hier oder dort gibt. Das geht auch einfacher:

Schaut doch einfach im Hochschulkompass.

Hier findet ihr die meisten der etwa 16.000 Studiengänge, die es in Deutschland so gibt, gelistet und mit einem recht guten Suchfilter hinterlegt.

Übrigens findet sich in dem Filter auch ein Feld zur Akkreditierung. Darauf solltet ihr achten!

Was ist denn Akkreditierung eigentlich?

Von Freunden und Bekannten werde ich immer wieder gefragt, was ich denn eigentlich so tue, so beruflich und so und was Akkreditierung denn so sei. Meine kurze Antwort ist dann:

Akkreditierung ist so ähnlich wie der TÜV für Hochschulen.

Die Frage, ob die Reifen oder die Bremsen noch gut sind, ändern sich lediglich dahin, ob die Ziele des Studiums passend sind zu den Inhalten, ob ausreichend und gut ausgebildetes Personal Vorhandensein, ob die Formalia eingehalten werden, die in einer Prüfungsordnung einzuhalten sind etc.

Für euch ist Akkreditierung insofern bedeutsam, dass schon mal jemand Drittes auf den Studiengang, den ihr absolvieren wollt, geschaut hat und nicht die Hochschule allein ihr eigenes Süppchen kocht. Das war nämlich früher so. Zwar wurde von ministerieller Seite vorgegeben, welche Inhalte zu vermitteln sind (siehe oben), eine weitergehende Prüfung, ob diese Inhalte denn auch sinnvoll sind, gab es damit aber nicht mehr.

Rechtlich bedeutsam ist Akkreditierung, wenn ihr nach eurem Master bspw. in den höheren Dienst einsteigen wollt. Das geht nur mit einem akkreditierten Studiengang. Und es wird auch einfacher, mit einem akkreditierten Master eine Promotion an einer Universität aufzunehmen.

Eine Akkreditierung läuft übrigens so ab, dass von uns, also den Akkrediterungsagenturen, Experten eingeladen werden, die dann den Studiengang beurteilen. Somit schauen andere Professoren, Studierende und Vertreter der Berufspraxis auf die Studiengänge ihrer Kollegen. Und inzwischen müssen die Gutachten dieser Akkreditierungen auch veröffentlicht werden. Ihr findet diese Gutachten dann meist auf es Hochschulkompass oder aber auf den Webseiten der Akkrediterungsagenturen.

Und noch einmal:

Es lohnt sich, sich mit all diesen Fragen im Vorfeld oder auch während eures Studiums zu beschäftigen.

So ist nicht nur die Hochschule für euer Studium verantwortlich sondern auch und vor allem ihr selber.

Macht was draus…

Abschließend noch ein paar Worte für Arbeitgeber!

Leider ist die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf den Nutzen der Umstellung vom Diplom zum Bachelor und Master nicht richtig optimal gelungen.

Als Arbeitgeber lohnt es sich aber, die deutlich umfangreicheren Informationen zu den einzelnen Studiengängen ebenfalls einmal zu sichten. Damit wird sehr transparent, was der jeweilige Bewerber wo und wie studiert hat. So ist Soziale Arbeit nicht mehr einfach Soziale Arbeit. Vielmehr gibt es unterschiedliche Schwerpunkte an unterschiedlichen Hochschulen, die sich ggf. besser für eine bestimmte Stelle eignen.

Auch hier wieder:

Es lohnt sich, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen und die Möglichkeiten, zu nutzen, die das „neue“ System bietet.

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